Terms of service
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
VOLLERA FlexCo
1. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINES
VOLLERA FlexCo („VOLLERA“) ist ein Handelsunternehmen mit Sitz in Neuhofen an der Krems, eingetragen im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichts Linz. VOLLERA vertreibt exklusive Pflegeprodukte, insbesondere Haarpflegeprodukte und Friseurzubehör („Produkte“), an autorisierte Salons und E-Commerce-Händler im B2B-Bereich (Unternehmer im Sinne des UGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie für sämtliche Bestellungen von Produkten, die der Kunde tätigt, jeweils in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
VOLLERA weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden selbst bei Kenntnis oder fehlendem Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder Sonderabmachungen sind nur wirksam, wenn sie von VOLLERA schriftlich bestätigt werden.
Die Bestimmungen dieser AGB können von VOLLERA jederzeit angepasst werden. Änderungen werden mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website www.vollera.at sowie per E-Mail an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich per E-Mail an service@vollera.at, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde, wird das Vertragsverhältnis auf Basis der bisherigen AGB fortgeführt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Bestellungen können (a) über den Onlineshop auf www.vollera.at, (b) per E-Mail an service@vollera.at, (c) telefonisch unter +43 699 161 35 161 oder (d) über einen zugewiesenen Außendienstmitarbeiter abgegeben werden.
Sämtliche Angebote von VOLLERA (in Katalogen, Preislisten oder im Onlineshop) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben.
Mit Absenden der Bestellung (im Onlineshop durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ bzw. „Senden“, per Mail, Telefon oder Außendienst) gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab.
Der Vertrag kommt erst durch die Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail durch VOLLERA oder durch die Auslieferung der Ware zustande.
3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & REVERSE-CHARGE
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreise von VOLLERA. Alle Preise verstehen sich im B2B-Verkehr als Nettopreise in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich allfälliger Versandkosten.
Rechnungsstellung & Reverse-Charge (EU-Ausland):
Lieferungen in das EU-Ausland erfolgen im Reverse-Charge-Verfahren (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) unter der Voraussetzung, dass der Kunde eine gültige UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) angibt.
Der Kunde ist verpflichtet, seine UID-Nummer vor Absendung der Bestellung auf Gültigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Nachträgliche Rechnungsänderungen oder Neuausstellungen aufgrund einer vom Kunden fehlerhaft oder nicht angegebenen UID-Nummer werden mit einer Bearbeitungsgebühr für den Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Zahlungsarten & SEPA-Lastschrift:
Der Kunde kann zwischen Zahlung per Rechnung oder SEPA-Firmenlastschrift wählen.
Bei Vereinbarung einer SEPA-Lastschrift gewährt VOLLERA 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Die Abbuchung erfolgt innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto.
Voraussetzung für die Nutzung der SEPA-Lastschrift ist die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten SEPA-Mandats im Original. Der Kunde ist verpflichtet, das Mandat gegebenenfalls bei seiner Hausbank zu hinterlegen und für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Schlägt ein Einzug mangels Deckung, wegen fehlerhafter Bankdaten oder aufgrund eines unberechtigten Widerspruchs fehl, trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Bankspesen, Rücklastschriftgebühren und Bearbeitungskosten.
Zahlungsziel & Verzug:
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatzder Europäischen Zentralbank gem. § 456 UGB berechnet.
Der Kunde verpflichtet sich, im Verzugsfall alle entstehenden Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
4. LIEFERUNG UND VERSANDKOSTEN
Angabe von Lieferfristen und -terminen erfolgt unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Versandkosten werden dynamisch im Checkout-Prozess berechnet und hängen von Zielregion, Gewicht und Bestellvolumen ab.
Versandkostenfrei-Grenzen (Nettowarenwert):
Österreich (B2B): Standardversand 20,00 EUR. Ab einem Netto-Bestellwert von 200,00 EUR erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.
International / EU-Ausland (B2B): Standardversand 20,00 EUR. Ab einem Netto-Bestellwert von 300,00 EURerfolgt die Lieferung versandkostenfrei.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5. RÜCKGABE, UMTAUSCH UND GUTSCHRIFTEN (B2B)
Kein Rückgaberecht / Kein Umtausch: Im B2B-Geschäftsverkehr besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht für ordnungsgemäß gelieferte und mangelfreie Ware.
Freiwillige Rücknahme (Kulanz):
Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch VOLLERA per E-Mail an service@vollera.at. Unangemeldete Rücksendungen werden nicht angenommen und kostenpflichtig an den Absender retourniert.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass die Ware ungeöffnet, ungenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung vorliegt.
Gutschriften & Abzugsverbot:
Ausgestellte Gutschriften (z.B. aus Kulanzrücknahmen oder anerkannten Reklamationen) werden von VOLLERA auf das Bankkonto des Kunden zurücküberwiesen.
Eigenmächtiges Abziehen oder Aufrechnen von Gutschriften von offenen oder künftigen Rechnungen durch den Kunden ist strikt untersagt.
6. AUFRECHNUNGSVERBOT
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von VOLLERA mit eigenen Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist von VOLLERA schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von VOLLERA.
Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur zulässig, wenn diese VOLLERA zuvor unter Nennung des Käufers (Name/Firma und Anschrift) schriftlich angezeigt wurde und VOLLERA der Veräußerung zugestimmt hat. Im Falle der Zustimmung tritt der Kunde seine Kaufpreisforderung gegen den Drittkäufer bereits jetzt an VOLLERA ab (offene Zession). VOLLERA ist berechtigt, den Drittkäufer jederzeit von der Abtretung zu verständigen.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des UGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Zustellung zu untersuchen.
Offenkundige Mängel, Transportschäden oder Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Empfang der Ware, schriftlich samt genauer Mangelbeschreibung und Fotodokumentation unter service@vollera.at zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt und abgenommen. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung wegen Mängeln ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen.
VOLLERA erfüllt Gewährleistungsansprüche nach eigener Wahl durch Verbesserung (Nachbesserung), Austausch der Ware oder Preisminderung.
9. HAFTUNG
VOLLERA haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Vermögensschäden, Betriebsunterbrechungen sowie Ansprüche Dritter ist vollumfänglich ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von 2 Jahren nach Leistungserbringung.
Fälle höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von VOLLERA entbinden VOLLERA für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.
10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie allen Verträgen zwischen VOLLERA und dem Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von VOLLERA (Linz / Traun) vereinbart.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.