Widerrufsrecht
Rückgabe-, Umtausch- und Gutschriftsbestimmungen (B2B)
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen (B2B).
1. Grundsatz: Kein Rückgabe- und Umtauschrecht
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr bestehen grundsätzlich kein Rückgaberecht, kein Umtauschrecht und kein gesetzliches Widerrufsrecht für ordnungsgemäß gelieferte, mangelfreie Ware. Der Kaufvertrag ist mit der Bestellung verbindlich.
2. Rücksendungen nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung
Ausnahmsweise Rücknahmen oder Umtauschangebote erfolgen ausschließlich im Kulanzweg und bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Vorab-Genehmigung durch Vollera FlexCo.
Ablauf: Vor einer eventuellen Rücksendung muss eine schriftliche Anfrage an service@vollera.at gerichtet werden.
Bedingungen: Wird einer Rücknahme schriftlich zugestimmt, muss sich die Ware in einwandfreiem, ungenutztem Wiederverkaufszustand sowie in der unbeschädigten Originalverpackung befinden.
Unangemeldete Sendungen: Rücksendungen, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung bei uns eingehen, werden nicht akzeptiert und kostenpflichtig an den Absender retourniert. Die Anlieferadresse für genehmigte Rücksendungen wird im Rahmen der Freigabe mitgeteilt.
3. Wareneingangskontrolle & Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden sowie offenkundige Mängel zu prüfen.
Beanstandungen, Beschädigungen oder Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Zustellung, schriftlich unter service@vollera.at (inkl. Fotodokumentation und Lieferscheinnummer) zu melden.
Spätere Mängelrügen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verhandelt.
4. Gutschriften und Auszahlungsmodalitäten
Wird eine Rückgabe oder Reklamation von Vollera FlexCo anerkannt und eine Gutschrift erstellt, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Rücküberweisung: Beträge aus erstellten Gutschriften werden nach interner Prüfung ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto des Kunden erstattet.
Abzugsverbot: Gutschriften dürfen nicht selbstständig oder eigenmächtig von offenen oder zukünftigen Rechnungen abgezogen werden. Jede Verrechnung erfordert unsere vorherige schriftliche Zustimmung.